Neuerung ab Jan 2020

Neue 0,25 %-Regel für Dienstfahrräder und –pedelecs
Warum Ihre Kunden jetzt noch mehr von der steuerlichen Förderung profitieren

 

 

 
tolle Nachrichten zum Jahresbeginn in Sachen Dienstradleasing: Unser intensiver Dialog mit Politik und Behörden hat sich wieder gelohnt! Die obersten Finanzbehörden der Länder haben am 9. Januar 2020 einen
neuen Dienstraderlass veröffentlicht. Dadurch wird das JobRad per Gehaltsumwandlung ab diesem Jahr noch attraktiver:
 
Angestellte müssen den geldwerten Vorteil für die private Nutzung ihres JobRads ab dem 1. Januar 2020 nur noch mit 0,25 % der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) versteuern.
 
Besonders erfreulich: Von der neuen 0,25 %-Regel profitieren nicht nur alle Mitarbeiter, die ab 2020 erstmals ein JobRad per Gehaltsumwandlung beziehen, sondern auch alle Beschäftigten, die ihr Dienstrad bereits 2019 erstmals vom Arbeitgeber übernommen haben.
 
Was bedeutet die 0,25 %-Regel für Sie als JobRad-Fachhandelspartner?
 
In der Administration ändert sich für Sie als JobRad-Fachhandelspartner nichts. Jedoch ist die 0,25 %-Regel für Ihre Beratungsgespräche ein tolles zusätzliches Argument pro Dienstrad:
 
Kunden, die sich ab 2020 für ein neues JobRad per Gehaltsumwandlung entscheiden, sparen im Vergleich zum klassischen Kauf etwa 3 % zusätzlich.

Weitere Infos unter www.jobrad.de

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